Installationskontrolle

Seit dem 1. Januar 2002 ist der Eigentümer des Gebäudes für die Kontrolle der Installationen selbst verantwortlich. Die Grundlage dazu liefert die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV2002).

Periodische Kontrolle​

Der Eigentümer einer Liegenschaft ist verantwortlich, dass seine Elektroinstallationen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ob im Privat-, Geschäft- oder Industriebereich, müssen in festgelegten Abständen durch ein unabhängiges Kontrollorgan die Installationen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ein erstes Mal bei ihrer Erstellung, später folgen die Installationskontrollen in regelmässigen Abständen. Die gesetzliche Verantwortung für die Einreichung der Unterlagen liegt beim Eigentümer der Anlage. Wir sind dazu verpflichtet, Sie aufzufordern, die Installationen spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode prüfen zu lassen.

Stichproben­kontrolle

rwt als Netzbetreiber ist verpflichtet, bei gemeldeten Installationen und Periodischen Kontrollen Stichproben durchzuführen. Sind bei der Stichprobenkontrolle Mängel festgestellt worden, trägt der Eigentümer die Kosten für die Stichprobe. Ergab die Kontrolle keine Mängel, so geht der Aufwand zu Lasten von rwt.


Häufigkeit der Elektrokontrolle

Je nach Nutzungsart und Objekt sind die periodischen Kontrolltermine gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) von 1 bis 20 Jahre festgelegt. Die Kontrolle minimiert Sach- und Personenschäden und steht unter Aufsicht des eidg. Strominspektorats (ESTI).

Die Periodizitäten sind wie folgt festgelegt:

  • 20 Jahre für Wohnbauten
  • 10 Jahre für gewerblich genutzte Installationen wie Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen, feuergefährdete Räume, landwirtschaftliche Betriebe oder Schreinereien
  • 5 Jahre für Räume, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie Warenhäuser, Schulhäuser, Kinos, Heime, Restaurants/Bars, Hotels, Arztpraxen oder Installationen nach Nullung Schema 3
  • 3 Jahre für Tankstellen
  • Jährlich für Baustellen und temporäre Installationen sowie Marktstände

Zudem müssen elektrische Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.


Ablauf der Installationskontrolle


1. Schriftliche Aufforderung

Sie erhalten von rwt eine schriftliche Aufforderung zur periodischen Sicherheitsprüfung und das Einreichen des Sicherheitsnachweises.

2. Kontrollfirma beauftragen

Sie beauftragen einen Elektrokontrolleur Ihrer Wahl, um die Kontrolle durchzuführen. Eine Liste von zugelassenen Elektrokontrolleure finden Sie unter:

www.esti.admin.ch 

3. Durchführung Kontrolle

Der Elektrokontrolleur prüft den sicheren Zustand Ihrer Installationen.

4. Mängelbehebung veranlassen

Stellt der Elektroinstallateur Mängel fest, müssen diese durch einen Elektroinstallateur behoben werden.
Dieser schickt die Mängelbehebung Ihrem Elektrokontrolleur zu für die Freigabe des Sicherheitsnachweises.

5. Nachweis aufbewahren

Der Sicherheitsnachweis wird durch den Elektrokontrolleur ausgestellt und Ihnen zugestellt. Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis gut auf. Stellen Sie oder der Kontrolleur rwt eine Nachweis-Kopie zu.


Häufige Fragen

Wer sagt, wann eine Installationskontrolle fällig ist?

Die Netzbetreiberin (Eigentümerin des Stromnetzes), an dem Ihre Installation angeschlossen ist, überwacht die Fälligkeitstermine. Sie macht den Eigentümer der Installation rechtzeitig auf die Fälligkeit einer Installationskontrolle aufmerksam und räumt ihm eine Frist zur Erledigung ein. Wenn nach 6 Monaten und zweimaliger Mahnung der erforderliche SiNa nicht bei ihr eintrifft, ist die Netzbetreiberin verpflichtet, die Durchsetzung der Kontrolle dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu übergeben.
Die Frist zum Einreichen des Sicherheitsnachweises kann nur in Absprache mit rwt bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden.

Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?

Der Eigentümer einer elektrischen Installation ist für deren Sicherheit verantwortlich und muss diese Sicherheit anhand eines gültigen Sicherheitsnachweises (SiNa) jederzeit belegen können. Nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode (nach 1, 5, 10 oder 20 Jahren) ist der SiNa mit einer Installationskontrolle zu erneuern.

Was wird kontrolliert?

Die Installationskontrolle umfasst sämtliche Elektroinstallationen in einem Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, der letzten Leuchte oder dem letzten Verbraucher. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.

Wieviel kostet eine Installationskontrolle?

Die Kosten der Installationskontrolle sind abhängig von der Grösse des Objekts und müssen vom Eigentümer übernommen werden. Der Verband Schweizerischer Elektrokontrollen bietet eine unverbindliche Preisempfehlung an.

Richtpreise VSEK

Wer behebt die Installationsmängel?

Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben werden. Der Eigentümer bestimmt ein Elektrounternehmen seiner Wahl.


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