Für die Abnahme der Überschussenergie und die Vergütung von Photovoltaik-Anlagen grösser als 30 kWP werden wir Ihnen bei Bedarf ein Angebot abgeben.
Vergütung der Überschussenergie
Für die Überschussenergie von Anlagen kleiner als 30 kVA erhalten Sie von uns folgende Vergütungen:
- Physikalische Entschädigung für die Überschussenergie (Energie) Der produzierte Strom, der in unser Stromnetz fliesst, vergüten wir basierend auf den aktuellen Energiepreisen.
- Ökologischer Mehrwert für die Herkunftsnachweise (HKN) Bedingung für diese Vergütung ist ein unterzeichneter Netzanschlussvertrag und keine weiteren Lieferverträge mit Dritten.
3 Vorteile der eigenen Stromproduktion
Wirtschaftlichkeit
Sie erzielen eine Rendite auf Solarstrom und müssen geringere Netzkosten und Abgaben zahlen. So sparen Sie Kosten und erhöhen gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Ökologie
Leisten Sie einen Beitrag an die Nachhaltigkeit und nutzen erneuerbare Energien. Zusätzlich erfüllen Sie künftige Anforderungen an Neubauten.
Kombinieren Sie intelligent
Mit intelligenten Steuerungen kombinieren Sie Wärmepumpe, E-Mobilität und den Stromverbrauch der Wohnungen.
So planen Sie Ihre neue Photovoltaikanlage
1. Vorabklärungen treffen
Bestimmen Sie die Art der Anlage, Konstruktion, Grösse sowie Art des Anschlusses inkl. Messprinzip (Einspeisung mit Eigenverbrauch oder Produktion) Tipp: Ziehen Sie einen Architekten und einen Solarinstallateur bei, Sie liefern Ihnen wertvolle Hinweise.
2. Netzanschlussvertrag unterzeichnen
Nachdem Ihr Solarteur die Anlage bei uns angemeldet hat, erhalten Sie einen Netzanschlussvertrag zur Unterzeichnung. Dieser regelt den gültigen Betrieb der Anlage und regelt die jährliche Vergütung für Ihren produzierten Strom inklusive Herkunftsnachweis (HKN).
3. Abrechnungsvarianten und Messkonzept klären
Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Eigenverbrauchsoptimierung. Es gibt sinnvolle Varianten, wie Sie Ihren produzierten Strom weiterverkaufen und die Anlage wirtschaftlich betreiben können. Gerne beraten wir Sie.
4. Fertigstellung und Inbetriebnahme
Der Installateur muss uns mindestens 14 Tage vor der Fertigstellung über das Inbetriebnahmedatum informieren. Dadurch kann die Überschussenergie von Anfang an richtig vergütet werden.
5. Verrechnung und Vergütung
Sobald die PV-Anlage in Betrieb ist, verrechnen wir Ihnen je Quartal den Strombezug und überweisen die Vergütung der Überschussenergie.
Einspeisevergütung für Rücklieferung 2025Tipp
Optimieren Sie Ihre PV-Anlage E-Mobilität. Mit dem Bau der PV-Anlage ist der Grundstein für den Ausbau der Elektromobilität gesetzt. Mit dem Bau der Grundinstallation ist Ihrer Liegenschaft für die zukünftigen Anforderungen von Angestellten gut vorbereitet.
Optimieren Sie Ihren Eigenverbrauch
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage steigt, je mehr Strom am Ort der Produktion selbst verbraucht wird. Mit der richtigen Eigenverbrauchsabrechnung lässt sich der Verbrauch des selbst produzierten Stroms auf die Nachbarn ausweiten und den Eigenverbrauch optimieren.
Unsere Eigenverbrauchsabrechnung (EVA) ist ein unkompliziertes Abrechnungsmodell. Sie als Produzent verkaufen Ihren überschüssigen Strom an Ihre Nachbarn oder Mieter, haben aber nichts mit der Abrechnung zu tun.
Mit dem Verkauf des produzierten Stroms erhöhen Sie zusätzlich die Nutzung des Ökostroms direkt vor Ort.
Vorteile der Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)
Produzenten
tragen keine Investition für teure Messungen und Abrechnungsinfrastruktur
erhalten höhere Vergütung pro kWh auf eigenverbrauchte Energie, als wenn der Strom ungenutzt ins rwt-Netz fliesst
wenig administrativer Aufwand
Teilnehmende Endverbraucher
profitieren vom günstigen Tarif auf den eigenverbrauchten Strom
erhalten eine detaillierte Abrechnung von Eigenverbrauch und Strom aus dem rwt-Netz
bleiben direkte Stromkunden der rwt
nutzen lokal produzierten Strom
Häufige Fragen
Welches Dach eignet sich für eine Photovoltaik-Anlage?
Ob sich eine Dachfläche für die Nutzung von Solarenergie eignet, muss objektbezogen beurteilt werden. Folgender Link hilft bei der Einschätzung:
Was beinhaltet die Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)?
Wir übernehmen für Sie folgende Dienstleistungen für den Eigenverbrauch mit mehreren Teilnehmern:
- Viertelstündliche Messung mit geeichten Zählern
- Bewirtschaftung der Zähler bei Störungen und Zählerauslesung
- Verarbeitung der Messdaten, inklusiv Plausibilisierung und Bildung von Ersatzwerten
- Aufbereitung und Versand der Rechnungen an alle teilnehmenden Parteien
- Inkasso und Mahnwesen, Beantwortung von Fragen zur Rechnung
Muss ich für einen ZEV bei der rwt eine Anfrage einreichen?
Ja, Sie müssen bei der rwt eine schriftliche Anfrage einreichen. Sind die notwendigen rechtlichen Bedingungen erfüllt, haben Sie ein Anrecht auf den ZEV.
Die allgemeinen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sind:
- Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung betragen
- Keine Nutzung des Verteilnetzes und nur ein Anschluss an das rwt Verteilnetz
- Werden mehrere Grundstücke dem ZEV angeschlossen, müssen diese lückenlos zusammenhängen.
- Bei der Überquerung von Strassen, Eisenbahnlinien oder Fliessgewässern braucht es die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.
- Der ZEV muss 3 Monate vor Inbetriebnahme bei der rwt angemeldet werden.
Was sind die Pflichten als Verantwortlicher des ZEV?
Mit der Einrichtung des ZEV übernehmen Sie eine Reihe von Pflichten. Diese Aufgaben können Sie an einen Dienstleister oder an die rwt delegieren.
Sie werden verantwortlich für:
- Die zuverlässige Stromlieferung
- Die Messung, das heisst die Zähler und deren Bewirtschaftung
- Das Auslesen der Messdaten
- Die Verarbeitung der Messdaten, wie Plausibilisierung oder Bildung von Ersatzwerten
- Die Bildung der zu verrechnenden Preise
- Die Rechnungsstellung und das Inkasso
- Die Beantwortung von Fragen der Rechnungsempfänger
Was muss ich bei der Berechnung des Strompreises für die Mieter und Pächter beachten?
Der Strompreis, den Sie den Mietern und Pächtern in Rechnung stellen, unterliegt regulatorischen Bestimmungen (siehe u.a. EnV Art. 16). Grundsätzlich dürfen die Kapital- und Betriebskosten der intern produzierten Elektrizität, die externen Stromkosten und die Kosten für die Messung, Datenbereitstellung, sowie Verwaltung und Abrechnung in Rechnung gestellt werden.
Es gibt maximale Kostensätze wie die Verzinsung der Kapitalkosten (Referenzzinssatz gemäss Mietrecht plus 0.5 %) zu beachten. Zudem dürfen die Kosten für die intern produzierte Energie nicht höher sein als die Kosten für den extern bezogenen Strom. Der Grundeigentümer darf jedoch 50 % der Kosteneinsparung des intern produzierten Stroms versus des extern bezogenen Stroms für sich in Anspruch nehmen.
Weiter Hinweise finden Sie unter swisssolar.ch
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