Vergütung der Überschussenergie
Für die Überschussenergie, die Sie in unser Netz einspeisen, erhalten Sie von uns folgende Vergütungen:
- Physikalische Entschädigung für den produzierten Strom, der in unser Stromnetz fliesst.
- Ökologischer Mehrwert für die Herkunftsnachweise (HKN) - Bedingung für diese Vergütung ist ein unterzeichneter Netzanschlussvertrag und keine weiteren Lieferverträge mit Dritten, sowie eine Beglaubigung von Pronovo.
Förderbeiträge
Die Photovoltaik-Anlagen werden auf Bundesebene mit der Einmalvergütung (EIV) gefördert. Die EIV ist in verschiedene Leistungsklassen unterteilt und unterscheidet sich zwischen Indachanlagen (höchste Förderung) und angebauten bzw. freistehenden Anlagen.
Die aktuellen Förderbeiträge finden Sie hier:
Kommunale Förderbeiträge sind ebenfalls verfügbar. Die detaillierten Bedingungen finden Sie im Energieförderportal
St. Gallen:
So planen Sie Ihre Photovoltaik-Anlage
1. Vorabklärungen treffen
Bestimmen Sie die Art der Anlage, Konstruktion, Grösse sowie Art des Anschlusses inkl. Messprinzip (Einspeisung mit Eigenverbrauch oder Produktion) Tipp: Ziehen Sie einen Architekten und einen Solarinstallateur bei, sie liefern Ihnen wertvolle Hinweise.
2. Netzanschlussvertrag unterzeichnen
Wir senden Ihnen, nachdem der Solarteur Ihre Anlage bei der rwt angemeldet hat einen Netzanschlussvertrag der für den gültigen Betrieb der Anlage nötig ist. In diesem Vertrag ist die jährliche Vergütung für Ihren produzierten Strom inklusive Herkunftsnachweis (HKN) geregelt.
3. Abrechnungsvarianten klären
Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über die Optimierungen Ihres Eigenverbrauchs. Folgende Abrechnungsvarianten sind möglich.
- Eigenverbrauch als Standard bei Einfamilienhäuser
- Eigenverbrauchsabrechnung (EVA) mit mehreren Teilnehmern
4. Meldung der Inbetriebnahme
14 Tage vor der Realisierung durch Ihren beauftragen Fachmann muss die Inbetriebnahme an uns gemeldet werden.
5. Verrechnung/Vergütung
Sobald die PV-Anlage in Betrieb ist, verrechnen wir Ihnen alle vier Wochen den Strombezug und überweisen die Vergütung der Überschussenergie.
Einspeisevergütung für RücklieferungTipp
Wenden Sie sich an die rwt (oder Ihren örtlichen Energieversorger) für erste Abklärungen und Erläuterungen zu den notwendigen Schritten, Gesuchen und Terminen. Die Spezialisten der rwt kennen sich bestens aus mit sämtlichen technischen, regulatorischen und administrativen Aspekten von Solarprojekten.
Kontaktieren Sie unsEigenverbrauch als Standard
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage steigt, je mehr Strom am Ort der Produktion selbst verbraucht wird.
Als Standard verbrauchen Sie mehrheitlich den Strom in Ihrem Haus selber und die Überschussenergie verkaufen Sie an rwt.
Weitere Abrechnungsdienstleistungen
Eigenverbrauchsabrechnung (EVA): Ist ein unkompliziertes Abrechnungsmodell, in dem Sie Ihren überschüssigen Strom an Ihren Nachbarn verkaufen. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung und das Inkasso. Die Eigenverbrauchsabrechnung (EVA) bietet die nötige Flexibilität für die Mieter, Eigentümer oder Stockwerkeigentümer.
Produkteinformation zur Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)
Kleine PV Anlagen bis 600W
(z.B Plug&Play steckbare Balkonanlagen): Bitte folgendes Formular ausfüllen
und mit den ensprechenden Unterlagen an uns zurücksenden. Ihre rückgespeiste Energie wird dann Vergütet.
Meldeformular Stecker PV-Anlagen bis 600W
Häufige Fragen
Welches Dach eignet sich für eine Photovoltaik-Anlage?
Ob sich eine Dachfläche für die Nutzung von Solarenergie eignet, muss objektbezogen beurteilt werden. Folgender Link hilft bei der Einschätzung:
Was beinhaltet die Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)?
Wir übernehmen für Sie folgende Dienstleistungen für den Eigenverbrauch mit mehreren Teilnehmern:
- Viertelstündliche Messung mit geeichten Zählern
- Bewirtschaftung der Zähler bei Störungen und Zählerauslesung
- Verarbeitung der Messdaten, inklusiv Plausibilisierung und Bildung von Ersatzwerten
- Aufbereitung und Versand der Rechnungen an alle teilnehmenden Parteien
- Inkasso und Mahnwesen, Beantwortung von Fragen zur Rechnung
Muss ich für einen ZEV bei der rwt eine Anfrage einreichen?
Ja, Sie müssen bei der rwt eine schriftliche Anfrage einreichen. Sind die notwendigen rechtlichen Bedingungen erfüllt, haben Sie ein Anrecht auf den ZEV.
Die allgemeinen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sind:
- Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung betragen
- Keine Nutzung des Verteilnetzes und nur ein Anschluss an das rwt Verteilnetz
- Werden mehrere Grundstücke dem ZEV angeschlossen, müssen diese lückenlos zusammenhängen.
- Bei der Überquerung von Strassen, Eisenbahnlinien oder Fliessgewässern braucht es die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.
- Der ZEV muss 3 Monate vor Inbetriebnahme bei der rwt angemeldet werden.
Was sind die Pflichten als Verantwortlicher des ZEV?
Mit der Einrichtung des ZEV übernehmen Sie eine Reihe von Pflichten. Diese Aufgaben können Sie an einen Dienstleister oder an die rwt delegieren.
Sie werden verantwortlich für:
- Die zuverlässige Stromlieferung
- Die Messung, das heisst die Zähler und deren Bewirtschaftung
- Das Auslesen der Messdaten
- Die Verarbeitung der Messdaten, wie Plausibilisierung oder Bildung von Ersatzwerten
- Die Bildung der zu verrechnenden Preise
- Die Rechnungsstellung und das Inkasso
- Die Beantwortung von Fragen der Rechnungsempfänger
Was muss ich bei der Berechnung des Strompreises für die Mieter und Pächter beachten?
Der Strompreis, den Sie den Mietern und Pächtern in Rechnung stellen, unterliegt regulatorischen Bestimmungen (siehe u.a. EnV Art. 16). Grundsätzlich dürfen die Kapital- und Betriebskosten der intern produzierten Elektrizität, die externen Stromkosten und die Kosten für die Messung, Datenbereitstellung, sowie Verwaltung und Abrechnung in Rechnung gestellt werden.
Es gibt maximale Kostensätze wie die Verzinsung der Kapitalkosten (Referenzzinssatz gemäss Mietrecht plus 0.5 %) zu beachten. Zudem dürfen die Kosten für die intern produzierte Energie nicht höher sein als die Kosten für den extern bezogenen Strom. Der Grundeigentümer darf jedoch 50 % der Kosteneinsparung des intern produzierten Stroms versus des extern bezogenen Stroms für sich in Anspruch nehmen.
Weiter Hinweise finden Sie unter swisssolar.ch
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