Strom selbst produzieren

Sie möchten eine Photovoltaik-Anlage realisieren und Ökostrom produzieren? Wir beraten Sie gerne und klären Sie über wichtige Themen wie Eigenverbrauch und die Vergütung der Überschussenergie auf.

Vergütung der Überschussenergie

Für die Überschussenergie, die Sie in unser Netz einspeisen, erhalten Sie von uns folgende Vergütungen:

  • Physikalische Entschädigung für den produzierten Strom, der in unser Stromnetz fliesst.
  • Ökologischer Mehrwert für die Herkunftsnachweise (HKN) - Auf freiwilliger Basis bietet rwt den Betreibern von erneuerbaren Energiequellen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Herkunftsnachweise an rwt zu veräussern.

Eigenverbrauch optimieren (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch)

Besitzen Sie eine Liegenschaft, auf welcher eine Photovoltaikanlage installiert ist? Dann können Sie Ihren selbst
produzierten Strom für den Eigenverbrauch nutzen und diesen mit weiteren Interessenten teilen. rwt liefert Ihnen die
gesetzlich vorgeschriebenen Daten zur Bildung eines ZEV/vZEV oder unterstützt Sie aktiv mit einer kundenfreundlichen
EVA oder vEVA-Lösung bei der Planung, Umsetzung und dem Betreiben.

Merkblatt / Preisliste:


Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)/virtuelle Eigenverbrauchsabrechnung (vEVA):

Mit den beiden sorglos Paketen EVA/vEVA kümmert sich rwt um die Erhebung der Messdaten, die Aufteilung der verbrauchten Energie und die Rechnungsstellung.
Die Teilnehmer bleiben
weiterhin Kunden von rwt.


Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)/virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV):

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) übernimmt der ZEV/vZEV-Verantwortliche die interne Aufteilung der verbrauchten Energie und die Rechnungsstellung. Als ZEV/vZEV sind die Endverbraucher keine Kunden mehr von rwt, entsprechend wird für den Zusammenschluss nur eine Abrechnung erstellt. Die Verantwortung über den korrekten Einsatz von privaten Stromzählern gemäss der Messmittelverordnung liegt beim ZEV-Verantwortlichen.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) – Gemeinsam Energie teilen ab Januar 2026

Ab Januar 2026 eröffnet die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) neue Möglichkeiten für eine regionale und nachhaltige Energieversorgung. Mit der LEG können Haushalte und Unternehmen ihren selbst erzeugten Solarstrom innerhalb eines erweiterten lokalen Gebiets miteinander teilen. So entsteht ein regionaler Energiekreislauf, der aktives gemeinschaftliches Engagement für die Energiewende fördert.

Eine LEG ist eine gemeinschaftlich organisierte Energiegemeinschaft, in der Produzenten und Verbraucher gemeinsam entscheiden, wie der lokal erzeugte Strom genutzt wird. Mehrere Erzeugerinnen können mit zahlreichen Endverbraucherinnen vernetzt werden – flexibel, transparent und zukunftsorientiert.

Die Abrechnung erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter der rwt). Der innerhalb der LEG erzeugte und gehandelte Solarstrom wird zwar über das öffentliche Verteilnetz geleitet, jedoch intern durch die LEG verrechnet. Dabei profitieren die Mitglieder von einem reduzierten Netznutzungsentgelt.

Aktuell prüft die rwt zudem die Möglichkeit, eine eigene LEG-Abrechnung anzubieten, um die Teilnahme für alle Beteiligten noch komfortabler zu gestalten.

Vorteile der Eigenverbrauchsabrechnung (EVA/vEVA)

Produzenten

tragen keine Investition für teure Messungen und Abrechnungsinfrastruktur

erhalten höhere Vergütung pro kWh auf eigenverbrauchte Energie, als wenn der Strom ungenutzt ins rwt-Netz fliesst

wenig administrativer Aufwand

Teilnehmende Endverbraucher

profitieren vom günstigen Tarif auf den eigenverbrauchten Strom

erhalten eine detaillierte Abrechnung von Eigenverbrauch und Strom aus dem rwt-Netz

bleiben direkte Stromkunden der rwt

nutzen lokal produzierten Strom


Neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom

Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die auf unsere Energie- und Klimaziele einzahlt. Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz an seine Grenzen bringen. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.

Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es rasch einfach umsetzbare Lösungen, die das Netz entlasten. Im neuen Stromgesetz, dem die Stimmbevölkerung 2024 mit rund 70 Prozent zugestimmt hat, sind dafür geeignete Massnahmen vorgesehen. Die neue Regelung der Solarstromeinspeisung gehört dazu und wird ab 1. Januar 2026 schweizweit umgesetzt. Damit lassen sich Leistungsspitzen brechen, sodass das bestehende Netz effizienter genutzt wird und unnötige Kosten für den Netzausbau vermieden werden können.

Die neue Regelung der Solarstromeinspeisung sorgt grundsätzlich für mehr Platz im Schweizer Stromnetz und schafft damit Kapazität für tausende neue Solaranlagen. Der einzelne Solaranlagenbesitzer ist davon kaum betroffen, weil bei einer eingeschränkten Einspeiseleistung von 70 Prozent maximal 3 Prozent seines Jahresertrags nicht eingespeist werden können, die gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden müssen. Anlagebesitzerinnen und -besitzer können mit dieser Energie aber Warmwasser erzeugen, das Auto laden oder immer häufiger die Klimaanlage betreiben. Nur wenn im Gebäude keine Anlagen durch ein Energiemanagementsystem gesteuert werden, könnte dieser kleine Teil der Energie für den Produzenten verloren gehen

Merkblatt «Was Anlagenbesitzer:innen wissen müssen»

Video «Netzdienliche Einspeiseregelung: Ist meine Anlage betroffen?»

 

 

 

Kleine PV Anlagen bis 600W (Balkonanlagen)

(z.B Plug&Play steckbare Balkonanlagen): Bitte folgendes Formular ausfüllen
und mit den ensprechenden Unterlagen an uns zurücksenden. Ihre rückgespeiste Energie wird dann Vergütet.

Meldeformular Stecker PV-Anlagen bis 600W

 


Häufige Fragen

Welches Dach eignet sich für eine Photovoltaik-Anlage?

Ob sich eine Dachfläche für die Nutzung von Solarenergie eignet, muss objektbezogen beurteilt werden. Folgender Link hilft bei der Einschätzung:

https://www.energieschweiz.ch/tools/solarrechner/

Was beinhaltet die Eigenverbrauchsabrechnung (EVA)?

Wir übernehmen für Sie folgende Dienstleistungen für den Eigenverbrauch mit mehreren Teilnehmern:

  • Viertelstündliche Messung mit geeichten Zählern
  • Bewirtschaftung der Zähler bei Störungen und Zählerauslesung
  • Verarbeitung der Messdaten, inklusiv Plausibilisierung und Bildung von Ersatzwerten
  • Aufbereitung und Versand der Rechnungen an alle teilnehmenden Parteien
  • Inkasso und Mahnwesen, Beantwortung von Fragen zur Rechnung

Muss ich für einen ZEV bei der rwt eine Anfrage einreichen?

Ja, Sie müssen bei der rwt eine schriftliche Anfrage einreichen. Sind die notwendigen rechtlichen Bedingungen erfüllt, haben Sie ein Anrecht auf den ZEV.

Die allgemeinen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sind:

  • Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung betragen
  • Keine Nutzung des Verteilnetzes und nur ein Anschluss an das rwt Verteilnetz
  • Werden mehrere Grundstücke dem ZEV angeschlossen, müssen diese lückenlos zusammenhängen.
  • Bei der Überquerung von Strassen, Eisenbahnlinien oder Fliessgewässern braucht es die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.
  • Der ZEV muss 3 Monate vor Inbetriebnahme bei der rwt angemeldet werden.

Was sind die Pflichten als Verantwortlicher des ZEV?

Mit der Einrichtung des ZEV übernehmen Sie eine Reihe von Pflichten. Diese Aufgaben können Sie an einen Dienstleister oder an die rwt delegieren.

Sie werden verantwortlich für:

  • Die zuverlässige Stromlieferung
  • Die Messung, das heisst die Zähler und deren Bewirtschaftung
  • Das Auslesen der Messdaten
  • Die Verarbeitung der Messdaten, wie Plausibilisierung oder Bildung von Ersatzwerten
  • Die Bildung der zu verrechnenden Preise
  • Die Rechnungsstellung und das Inkasso
  • Die Beantwortung von Fragen der Rechnungsempfänger

Was muss ich bei der Berechnung des Strompreises für die Mieter und Pächter beachten?

Der Strompreis, den Sie den Mietern und Pächtern in Rechnung stellen, unterliegt regulatorischen Bestimmungen (siehe u.a. EnV Art. 16). Grundsätzlich dürfen die Kapital- und Betriebskosten der intern produzierten Elektrizität, die externen Stromkosten und die Kosten für die Messung, Datenbereitstellung, sowie Verwaltung und Abrechnung in Rechnung gestellt werden.

Es gibt maximale Kostensätze wie die Verzinsung der Kapitalkosten (Referenzzinssatz gemäss Mietrecht plus 0.5 %) zu beachten. Zudem dürfen die Kosten für die intern produzierte Energie nicht höher sein als die Kosten für den extern bezogenen Strom. Der Grundeigentümer darf jedoch 50 % der Kosteneinsparung des intern produzierten Stroms versus des extern bezogenen Stroms für sich in Anspruch nehmen.

Weiter Hinweise finden Sie unter swisssolar.ch

Was ist eine (virtuelle) Eigenverbrauchsabrechnung (EVA/vEVA) ein (virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)?

Eine EVA/vEVA und ein ZEV/vZEV ermöglicht es, den selbst produzierten Strom direkt an Endverbraucher zu liefern, ohne dass Netzkosten und andere Abgaben anfallen

Wie funktioniert eine EVA/vEVA/vZEV?

Der selbst produzierte Strom kann direkt an die Teilnehmer geliefert werden. Die Verbrauchsdaten werden durch die bestehenden Messgeräte erfasst.

Ist eine Umstellung der Messeinrichtungen notwendig?

ZEV:
Ja, vom Netzbetreiber steht nur noch eine Hauptmessung zur Verfügung.

EVA/vEVA/vZEV:
Nein, der Netzbetreiber stellt die Verbrauchsdaten der Endverbraucher in zur Verfügung.

Muss eine juristische Person gegründet werden?

Nein, eine schriftliche Vereinbarung zwischen Produzent und Teilnehmer ist ausreichend.

Müssen alle Mieter am EVA/vEVA/ZEV/vZEV teilnehmen?

Nein, dies ist nicht zwingend notwendig. Allfällige Anpassungen an der Messeinrichtung bei der Gründung eines ZEV muss der Eigentümer tragen.

Wann können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden?

Die Gründung von LEG wird ab dem 01. Januar 2026 möglich sein.


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