Das sollten Sie wissen

Vergütung der Überschuss-Energie zum rwt Fixpreis!

Für die Überschussenergie Ihrer Photovoltaik-Anlage, die Sie in unser Netz einspeisen, erhalten Sie von uns einen garantierten Fixpreis für das ganze Jahr und unabhängig von Markt, Wetter oder Uhrzeit!

rwt verwendet den eingespeisten Solarstrom vollumfänglich für die Grundversorgung. Somit leisten Produzenten einen wertvollen Beitrag die Strompreise in unserem Versorgungsgebiet zu stabilisieren.

Rückliefervergütung zum rwt Fixpreis

Solarstrom-Produzenten im Versorgungsgebiet von rwt erhalten ab 2023 mehr Geld für die Einspeisung ins Netz. Dabei steigt die Rückliefervergütung gegenüber 2022 von 10.8 auf 15 Rappen pro Kilowattstunde. Darin enthalten sind 4 Rappen für den Herkunftsnachweis (HKN). Dieser Preis ist als Fixpreis zu verstehen und gilt konstant für das Jahr 2023 unabhängig der Strompreisentwicklung und den volatilen Marktverhältnissen. Die Erhöhung betreffen alle PV-Anlagen im Versorgungsgebiet von rwt bis zu einer Grösse von 30 Kilowatt-Peak (kWp).



Direktvermarktung

PV-Anlagen Besitzer haben grundsätzlich das Recht ihren überschüssigen Solarstrom einem anderen Abnehmer als rwt abzutreten. Voraussetzung für die Vermarktung einer PV-Anlage ist eine Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung.

Benchmark

Gemäss einer Medienmitteilung vom Verband der unabhängigen Energieerzeuger (VESE / www.vese.ch) steigen im 2023 die Vergütungen für Solarstrom um 55 Prozent auf durchschnittlich 15.5 Rappen pro Kilowattstunde. Die Auswertung basiert auf den Vergütungen der 30 grössten Netzbetreibern.


Die Orientierung am Referenz-Marktpreis kann zu starken Schwankungen führen. So lag der Preis im Jahr 2020 noch bei 3 Rp. pro kWh und kletterte 2022 auf 40.26 Rp. pro kWh (Stand Oktober 2022). Allerdings gibt es keine Garantie, dass die Preise und damit die Rückliefervergütung auf diesem hohen Niveau bleiben.

Vergütung nach dem Referenz-Marktpreis

Der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag festgesetzt werden. Dieser wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechnet und publiziert. Daher wird der Preis den man erhält jeweils erst im darauffolgenden Quartal kommuniziert und ist immer erst im Nachgang klar.


Fixpreis vs. Vergütung nach dem Referenz-Marktpreis


Zusammenfassend muss Ihnen bei einem Wechsel zum Referenzpreis-Modell folgendes bewusst sein:

  • Beim Referenzpreis-Modell wird der Ihnen vergütete Preis erst im Folge-Quartal und rückwirkend mitgeteilt.
  • Abnehmer verrechnen in der Regel eine Dienstleistungspauschale welche in Abzug gebracht werden muss.
  • Teilweise verrechnen Abnehmer zusätzlich eine Jahresgebühr.
  • Je nach Abnehmer verpflichten Sie sich zu einer festen Mindestvertragslaufzeit.
  • Der aktuelle Referenzmarktpreis für das 4. Quartal 2022 liegt bei ca. 19.7 Rappen pro Kilowattstunde.
  • rwt nimmt ohne Energielieferung keine Herkunftsnachweise (HKN) ab.
  • Um ein Referenzpreis-Modell mit unserer Vergütung von 15 Rappen (inkl. HKN) zu vergleichen, müssen Sie Gewissheit haben, dass der Referenzmarktpreis im Jahr 2023 mindestens 15 Rappen pro Kilowattstunde zuzüglich der allfälligen Dienstleistungspauschale und Jahresgebühr betragen wird.


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